Glossar
Abgeschlossenheits-Bescheinigung
Bescheinigung des Bauaufsichtsamts, dass die Räumlichkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind, d.h. baulich von anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang von außen besitzen.
Abschreibung
Steuerliche Berücksichtigung der Wertminderung eines Gebäudes während der Dauer seiner Nutzbarkeit. Es wird unterschieden in
- lineare Abschreibung: jährlich gleichbleibende Abschreibungsbeträge (je nach Alter des Gebäudes 2% oder 2,5%)
- degressive Abschreibung: jährlich abnehmende Abschreibungsbeträge.
Bei der degressiven Abschreibung tritt eine steuermindernde Wirkung wegen der anfänglich höheren Abschreibung früher ein. Bei Neubauten besteht ein Wahlrecht zwischen beiden Abschreibungsformen. Dieses Wahlrecht gilt allerdings nicht bei Altbauten, wo nur die lineare Abschreibung möglich ist.
Annuitätendarlehen
Langfristiges Darlehen, welches vom Darlehensnehmer in konstanten Kreditraten (sog. Annuität) zurückgezahlt wird. Die Annuität besteht aus Zins und Tilgung. Während der Laufzeit verringert sich der Zinsanteil der Rate, während der Tilgungsanteil durch den ersparten Zinsanteil steigt.
Auflassungsvormerkung
Sichert den schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück. Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung II des Grundbuches eingetragen. Sie schützt den zukünftigen Eigentümer davor, dass der Verkäufer ein Objekt z.B. an eine weitere Person verkauft und/oder mit Grundpfandrechten belastet, die nicht mit dem Erwerb der Immobilie zusammenhängen.
Beleihungsauslauf
Der prozentuale Anteil des Objektwertes, der fremdfinanziert – also beliehen – wird.
(Quelle: Interhyp)
Beleihungsgrenze
Bezeichnung für den Teil des Beleihungswertes einer Immobilie, den die Kreditinstitute nach den für sie maßgebenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften beleihen dürfen.
(Quelle: Interhyp)
Beleihungsobjekt
Beleihungsobjekte sind Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen, die als dingliche Sicherheiten für eine Baufinanzierung dienen. Die Bank sichert sich in der Regel durch Eintrag von Grundschulden ab.
(Quelle: Interhyp)
Beleihungswert
Vom jeweiligen Finanzierungsinstitut festgelegte Größe unterhalb des Verkehrswertes einer Immobilie. Der Beleihungswert entspricht i.d.R. dem Wert, der unter normalen Umständen bei einem späteren freihändigen Verkauf jederzeit erzielt werden kann, d.h. Verkehrswert abzgl. eines Sicherheitsabschlags.
Bereitstellungszins
Entgelt für die vom Kreditinstitut bereitgestellten (und damit refinanzierten) Darlehen und Darlehensteile, die der Darlehensnehmer aber noch nicht in Anspruch genommenen hat. Der Bereitstellungszins beträgt in der Regel drei Prozent jährlich beziehungsweise 0,25 Prozent im Monat.
Bewirtschaftungskosten
Ausgaben für den laufenden Betrieb und Unterhalt einer Immobilie. Bei vermieteten Immobilien gibt es zwei verschiedene Arten von Bewirtschaftungskosten:
- Umlagefähige Bewirtschaftungskosten, die dem Mieter in Rechnung gestellt werden können (beispielsweise Müllabfuhr, Straßenreinigung ). Sie sind für den Vermieter ein durchlaufender Posten.
- Nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten, die dem Mieter nicht in Rechnung gestellt werden können (beispielsweise Verwalterkosten, Instandhaltungsrücklage).
(Quelle: Interhyp)
Bürgschaft
Eine Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger eines Dritten. Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger (zum Beispiel einer Bank), für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten (Schuldners) einzustehen – der Bürge haftet mit seinem gesamten Vermögen (selbstschuldnerische Bürgschaft).
(Quelle: Interhyp)
Disagio (Damnum)
Differenz zwischen Nominalbetrag und tatsächlicher Auszahlung eines Darlehens. Das Disagio stellt eine Zinsvorauszahlung dar, die dazu führt, dass die Bank den zu zahlenden Nominalzins senkt. Für Kapitalanleger kann ein Disagio steuerlich interessant sein, da es zu den Geldbeschaffungskosten gehört, die als Werbungskosten absetzbar sind.
(Quelle: Interhyp)
Effektivzins
Preis eines Darlehens, in dem nahezu alle Preisbestandteile berücksichtigt sind. Schätzkosten, Bereitstellungszinsen, Kontoführungsgebühren und Teilauszahlungszuschläge fließen nicht in die Berechnung mit ein. Der Effektivzins ermöglicht den Vergleich von verschiedenen Angeboten.
Die Effektivzinsberechnung ist in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt.
(Quelle: Interhyp)
Eigenkapital
Eigene Vermögenswerte, die für die Immobilienfinanzierung eingesetzt werden. Zum Eigenkapital zählen: Bargeld, Bank- und Sparguthaben, Wertpapiere, eigenes unbelastetes Grundstück, Bausparguthaben und Eigenleistungen.
(Quelle: Interhyp)
Eigenleistung
Persönliche Arbeitsleistung (Selbst-, Verwandten- und Nachbarschaftshilfe), die zur Einsparung von Handwerkerlohnkosten erbracht wird. Sie wird auch gerne als “Muskelhypothek” bezeichnet. Die Höhe der Eigenleistung wird vielfach überschätzt, insbesondere weil der Zeitaufwand und die unzureichende fachliche Qualifikation unterschätzt werden. Nicht zuletzt liegen die Risiken bei Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen.
(Quelle: Interhyp)
Einheitswert
Ein vom Finanzamt festgesetzter Richtwert für Grundstücke und Gebäude, nach dem u.a. die Grundsteuer ermittelt wird. Der Wert liegt deutlich unter dem tatsächlichen Wert der Immobilie und wird mittels des Einheitswertbescheides dem Eigentümer mitgeteilt.
(Quelle: Interhyp)
Erbbaurecht
Veräußerliches und vererbbares, zeitlich befristetes (i.d.R. 99 Jahre) Recht an einem Grundstück, auf oder unter fremden Grund und Boden ein Bauwerk zu errichten oder zu besitzen. Als Entgelt für die Überlassung wird ein Erbbauzins vereinbart, der über die gesamte Nutzungsdauer zu entrichten ist. Das Erbbaurecht kann mit Grundschulden belastet werden.
(Quelle: Interhyp)
Festdarlehen
Langfristiges Darlehen, das am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt wird. Während der Laufzeit sind nur die Zinsen zu entrichten. Als so genannter Tilgungsersatz werden häufig Bausparverträge, Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Investmentfonds verwendet.
(Quelle: Interhyp)
Flurkarte
Landkarte, die alle Flurstücke einer Gemarkung abbildet. Diese Karte können Sie beim zuständigen Katasteramt einsehen und anfordern.
(Quelle: Interhyp)
Flurstück
Bezeichnung für eine bestimmte Grundstücksfläche, die eine genaue Identifizierung dieser Fläche ermöglicht. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.
(Quelle: Interhyp)
Forward-Darlehen
Darlehen, mit dem sich der Darlehensnehmer bereits zum heutigen Zeitpunkt einen Zinssatz für ein Darlehen in der nahen Zukunft sichert. Voraussetzung für die Aufnahme eines Forward-Darlehens ist das Vorhandensein einer Immobilie, über die eine Besicherung erfolgen kann. Häufig wird diese Form des Darlehens genutzt, wenn die Zinsfestschreibung eines bestehenden Darlehens erst in ein bis drei Jahren ausläuft, aber auf Grund des derzeit günstigen Zinsniveaus bereits eine Anschlussfinanzierung gesucht wird (zum Beispiel, wenn die vorzeitige Kreditablösung wegen hoher Vorfälligkeitsentschädigung nicht sinnvoll ist oder das bisher finanzierende Kreditinstitut einer Umschuldung nicht zustimmt). Für Forward-Darlehen werden je nach Dauer der Aufschubzeit Zuschläge berechnet, die den Zinssatz erhöhen. Es fallen keine Bereitstellungszinsen an.
(Quelle: Interhyp)
Fremdkapital
Alle Finanzierungsmittel, die dem Darlehensnehmer von Dritten (Banken, Versicherungen, Arbeitgeber, öffentliche Stellen oder Familie/Freunden) zur Verfügung gestellt werden.
(Quelle: Interhyp)
Geldbeschaffungskosten
Kosten, die im Zusammehang mit der Beschaffung von Finanzierungsmitteln entstehen. Dazu gehören unter anderem Bearbeitungskosten, Vermittlerprovisionen, Gutachterkosten, Notar- und Grundbuchgebühren für die Eintragung der Grundschuld. Die von der Bank erhobenen Kosten werden oft direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
(Quelle: Interhyp)
Gemeinschaftseigentum
Eigentum der Gesamtheit der Wohnungseigentümer an dem Grundstück sowie den Teilen, Anlagen und Errichtungen eines Gebäudes mit Eigentumswohnungen, die nicht im Sondereigentum der Wohnungseigentümer stehen.
Gesamtschuldner
Mehrere Darlehensnehmer haften gemeinschaftlich für einen Kredit. Jeder Gesamtschuldner ist unabhängig von den anderen zur vollen Zahlung verpflichtet. Die Bank ist dabei in der Wahl des von ihr in Anspruch genommen Gesamtschuldners frei, darf die Leistung aber natürlich nur einmal verlangen.
(Quelle: Interhyp)
Grundbuch
Beim Amtsgericht geführtes Register, das die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks darlegt. Es gibt Auskunft über die Größe und Nutzungsart des Grundstücks, über Rechte an anderen Grundstücken, über die Eigentumsverhältnisse und darüber, welche Lasten und Beschränkungen auf dem Grundstück ruhen. Jeder mit berechtigtem Interesse, beispielsweise ein Käufer, kann das Grundbuch beim zuständigen Grundbuchamt einsehen bzw. eine vollständige Abschrift (aller zu betreffendem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen) käuflich erwerben. Es genießt öffentlichen Glauben, auf die Richtigkeit der Angaben kann somit vertraut werden.
(Quelle: Interhyp)
Grunderwerbsteuer
Eine steuerliche Belastung, die beim Kauf oder Erwerb von bebauten und unbebauten inländischen Grundstücken, entsteht und vom Käufer bzw. Erwerber zu tragen ist. Der Steuersatz beträgt einheitlich 3,5 % des Kauf- bzw. Erwerbspreises. Eine Ausnahme bildet die Steuerbefreiung im Wesentlichen beim Kauf bzw. Erwerb von Verwandten in gerader Linie und vom Ehepartner (§ 15 AO).
(Quelle: Interhyp)
Grundpfandrecht
Dingliches Recht eines Dritten an einem Grundstück, beispielsweise eine Hypothek oder Grundschuld.
Grundschuld
Eine Grundschuld gehört wie die Hypothek zu den Grundpfandrechten. Im Gegensatz zur Hypothek handelt es sich bei der Grundschuld aber um eine abstrakte Schuld, die nicht vom Bestehen einer Forderung abhängt. Grundschulden können verbrieft sein und werden immer im Grundbuch in der dritten Abteilung eingetragen. Gläubiger können aufgrund der Grundschuld einen vollstreckbaren Titel erwerben und eine Zwangsvollstreckung einleiten. Mit anderen Worten ist eine Grundschuld ein dingliches Recht eines Dritten an einem Grundstück (Grundpfandrecht), welches zugunsten des Gläubigers in das Grundbuch eingetragen wird. Die Grundschuld ist nicht an eine persönliche Forderung gebunden, stellt aber eine unbedingte Zahlungsverpflichtung aus dem Grundstück dar.
(Quelle: Interhyp)
Grundschuldbestellung
Der Grundstückseigentümer erteilt in einer notariell beglaubigten Urkunde seine Zustimmung zur Belastung seines Grundstücks, verbunden mit dem Auftrag, diese Belastung (Grundschuld) in das Grundbuch einzutragen.
(Quelle: Interhyp)
Grundschuldzins
Zinsen, die im Grundbuch bei der Grundschuld mit eingetragen werden. Die Höhe des Grundschuldzinses ist unabhängig von der Darlehensforderung und weicht daher vom Zins in den Kreditverträgen ab. Um Zinsschwankungen auszugleichen und im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmer alle Kosten abzudecken, werden die Zinsen im Grundbuch in der Regel höher eingetragen (meist zwischen 15 und 20 Prozent).
(Quelle: Interhyp)
Hypothek
Eine Hypothek ist eine im Grundbuch eingetragene Schuld über einen bestimmten Betrag. Der Schuldner muss dem Hypothekengläubiger eine festgelegte Summe aus dem Grundstück wegen dieser Forderung zahlen. Der Gläubiger erwirbt die eigentliche Hypothek erst mit Entstehung seiner Forderung. Ist die persönliche Forderung bezahlt, so erlischt auch die Hypothek. Dies hat dazu geführt, dass heute Hypotheken weitestgehend von Grundschulden ersetzt wurden (Reduzierung von Kosten und Arbeitsaufwand).
Kataster
Verzeichnis aller Grundstücke. Es wird bei den Katasterämtern geführt.
Konditionen
Als Konditionen bezeichnet man die Bedingungen, zu denen ein Darlehensgeber bereit ist, ein Darlehen zu Verfügung zu stellen. Hierzu zählen: Nominalzinssatz, Dauer der Zinsfestschreibung, Auszahlungskurs, Tilgungssatz sowie der Beginn der Tilgung, Bearbeitungskosten und Bereitstellungszinsen. Die im Einzelfall günstigste Finanzierung lässt sich nur durch sorgfältiges Vergleichen aller Faktoren ermitteln.
Bei Ablauf der Zinsfestschreibung müssen neue Konditionen festgelegt werden. Änderungswünsche des Kunden können zu diesem Zeitpunkt selbstverständlich berücksichtigt werden Das kann beispielsweise die Höhe des Darlehensbetrages oder die Höhe des Tilgungssatzes sein.
(Quelle: Interhyp)
Liegenschaftsbuch
In Karteiform geführte Bestandsblätter nach Eigentümern geordnet, die alle Grundstücke eines Gemeindebezirks ausweisen.
Löschungsbewilligung
Die Genehmigung nach Berechtigten eines im Grundbuch eingetragenen Rechtes zur Löschung desselben. Sie bedarf der notariellen Unterschriftsbeglaubigung.
Nachfinanzierung
Als Nachfinanzierung wird ein über die ursprünglich abgeschlossene Summe hinausgehenden Finanzierungsbedarf bezeichnet. Eine Nachfinanzierung kann notwendig werden, wenn die für das Bauvorhaben geplanten Kosten während der Bauphase überschritten werden und deswegen zusätzliche Gelder aufgenommen werden müssen.
Negativerklärung
Mögliches Sicherungsmittel für Finanzierungen mit einer relativ geringen Darlehenshöhe (beispielsweise 10 000 Euro)
Durch die Negativerklärung verpflichtet sich der Darlehensnehmer, sein Vermögen nicht durch Veräußerung oder Belastung seines Grundbesitzes oder durch Bestellung sonstiger Sicherheiten an Dritte zu Ungunsten des Kreditgebers zu verändern. Sie wird statt einer Grundschuldeintragung eingesetzt.
(Quelle: Interhyp)
Nichtabnahmeentschädigung
Ruft ein Kreditnehmer das vom Kreditinstitut zugesagte Darlehen (oder auch nur Teilbeträge) nicht ab, so entsteht dem Institut ein Verlust, der durch eine entsprechende Entschädigung (ähnlich der Vorfälligkeitsentschädigung) ausgeglichen werden muss.
(Quelle: Interhyp)
Nießbrauch
Belastung einer Immobilie in Abt. II des Grundbuchs zugunsten einer bestimmten Person, welche diese berechtigt, aus der Immobilie entsprechende Nutzungen zu erhalten. Dieses Recht macht normalerweise eine Immobilie unverwertbar, da es den Käufer von der Nutzung ausschließen würde.
(Quelle: Interhyp)
Nominalzins
Zinssatz, mit dem ein Darlehen zu verzinsen ist. Er wird auf den Nominalbetrag des Darlehens berechnet und ist niedriger als der Effektivzins (wird deshalb in vielen Angeboten hervorgehoben!).
(Quelle: Interhyp)
Notaranderkonto
Treuhandkonto eines Notars für die Verwahrung von Fremdgeldern. Das Notaranderkonto ermöglicht eine vorzeitige Darlehensauszahlung, so lange die Grundschuld noch nicht eingetragen ist. Der Notar gewährleistet die zweckmäßige Verwendung der Gelder (Treuhandauftrag).
(Quelle: Interhyp)
Prolongation
Finanzierung, die für die Zeit nach Ablauf der Zinsbindung oder für eine Umschuldung innerhalb der Zinsbindung aufgenommen wird. Häufig spricht man auch von Anschlussfinanzierung oder Umschuldung. Im Gegensatz zur Umschuldung werden hier lediglich die Zinsen neu angepasst, der Darlehensgeber wechselt nicht.
(Quelle: Interhyp)
Rangrücktritt
Durch notariell beglaubigte Erklärung kann ein im Grundbuch eingetragener Gläubiger seine bisherige Rangstelle zu Gunsten eines anderen, bisher nachrangigen Gläubigers abändern.
(Quelle: Interhyp)
Rangstelle
Gibt bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Belastungen Aufschluss über die Reihenfolge, in der die Gläubiger im Fall der Zwangsvollstreckung aus dem Erlös befriedigt werden.
(Quelle: Interhyp)
Refinanzierung
Auch ein Kreditinstitut muss sich die Mittel, die es als Darlehen ausleiht, beschaffen. Hypothekenbanken geben dazu Pfandbriefe aus und reichen dann das von Anlegern dafür eingezahlte Geld an Darlehensnehmer weiter.
(Quelle: Interhyp)
Restschuld
Der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht getilgte (zurückgezahlte) Teil eines Darlehens. Die Höhe der jeweiligen Restschuld ergibt sich aus dem Tilgungsplan.
(Quelle: Interhyp)
Risikolebensversicherung
Reine Todesfallrisikoversicherung, die oft als Zusatzsicherheit für Immobiliendarlehen abgeschlossen wird. Sie schützt die Hinterbliebenen vor dem Risiko des unerwarteten Todes des Darlehensnehmers ab und ist eine sinnvolle Ergänzung bei der Übernahme größerer Verpflichtungen (wie zum Beispiel einer Immobilienfinanzierung).
(Quelle: Interhyp)
Rückauflassungsvormerkung
Hiermit sichert sich der ehemalige Eigentümer den Aspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks. Eine Rückauflassungsvormerkung sichern sich oft Städte und Gemeinden, wenn neue Baugebiete ausgewiesen werden. Der Erwerber erhält das Grundstück nur unter bestimmten Auflagen, zum Beispiel einer Mindestwohnflächenzahl. Hält der Käufer diese Auflage nicht ein, hat der frühere Eigentümer einen Anspruch auf Rückübertragung.
(Quelle: Interhyp)
Rücktritt vom Darlehensvertrag
Einseitige Erklärung des Darlehensgebers, dass er einen noch nicht ausgezahlten Kreditvertrag aufhebt. Gründe für einen möglichen Rücktritt liegen zum Beispiel dann vor, wenn nachträgliche Informationen bekannt werden, die eine Auszahlung nicht mehr rechtfertigen oder wenn absehbar ist, dass die Auszahlungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden können. Auch falsche Angaben im Darlehensantrag berechtigen den Kreditgeber zum Rücktritt. Der Darlehensgeber kann eine Kostenersatzforderung („Nichtabnahmeentschädigung“) stellen.
(Quelle: Interhyp)
Schufa
Abkürzung von: Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung
Die Schufa erhält von den ihr angeschlossenen Instituten Informationen zur Beurteilung der Bonität der Kreditnehmers. Diese Informationen stellt sie den Banken auf Anfrage zur Verfügung – selbstverständlich unter der strengen Beachtung des Datenschutzes.
(Quelle: Interhyp)
Schuldnertausch
Beim Verkauf einer Immobilie kann die Finanzierung mitverkauft werden. Der Käufer wird dann zum Schuldner des Darlehens. Der Schuldnertausch kann nur mit Genehmigung des Gläubigers (Darlehensgeber) durchgeführt werden. Ihm geht eine eingehende Bonitätsprüfung voraus. Die Bewilligung des Tausches erfolgt meist gegen eine einmalige Vergütung von ein bis- bis zwei Prozent der Restschuldsumme.
(Quelle: Interhyp)
Schuldübernahme
Eine Schuldübernahme ist ein Austritt des bisherigen Darlehensnehmers aus seinen Verpflichtungen (mit Einverständnis aller Vertragsparteien) bei gleichzeitigem Eintritt eines neuen Darlehensnehmers in den bestehenden Darlehensvertrag. Der neue Darlehensnehmer übernimmt alle Rechten und Pflichten. Zur Schuldübernahme ist ein notarieller Vertrag oder die notarielle Beurkundung des Vertrags erforderlich.
Sie ist meistens problemlos möglich, wenn die Bonität des neuen Darlehensnehmers mindestens so gut oder besser ist als die des bisherigen.
(Quelle: Interhyp)
Schuldzinsenabzug
Bei vermieteten Objekten haben Schuldzinsen den Charakter von Werbungskosten und können daher steuermindernd abgesetzt werden.
(Quelle: Interhyp)
Sondereigentum
Eigentum an einer Wohnung sowie nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum).
Sondernutzungsrecht
Ausschließliches Nutzungsrecht an einem genau definierten Teil des gemeinschaftlichen Eigentums für einen bestimmten Sondereigentümer. Beispiele für Sondernutzungsrechte gibt es häufig für Kfz-Stellplätze, Gartenanteile und Kellerräume.
(Quelle: Interhyp)
Sondertilgung
Zahlung über die vereinbarte regelmäßige Darlehensrate hinaus. Sie führt in der Regel zu einer Verkürzung der Gesamtlaufzeit oder zu einer niedrigeren regelmäßigen Darlehensrate für den Rest der vereinbarten Laufzeit.
(Quelle: Interhyp)
Teilauszahlungszuschlag
Ausgleich für den zusätzlichen Aufwand eines Kreditinstituts, wenn das Darlehen auf Wunsch des Kunden in mehreren Teilen (zum Beispiel nach Baufortschritt) ausgezahlt wird.
(Quelle: Interhyp)
Teilungserklärung
Erklärung eines Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. Jeder Miteigentumsanteil soll dann mit dem Sondereigentum an bestimmten Räumlichkeiten des vorhandenen Gebäudes oder von noch zu errichtenden Gebäuden verbunden sein. Damit die Teilung wirksam wird, müssen erst eigene Wohnungsgrundbücher angelegt werden. Dadurch ist es möglich, diese Miteigentumsanteile selbstständig zu belasten. Die Teilungserklärung gibt unter anderem Auskunft darüber, welche konkreten Gebäudeteile Sonder-, Teil- beziehungsweise Gemeinschaftseigentum sind.
(Quelle: Interhyp)
Tilgung
Regelmäßige Zahlung zur Rückführung eines Darlehens. Die Höhe der Tilgung entscheidet über die Höhe der Kreditrate und über die Gesamtlaufzeit des Darlehens.
(Quelle: Interhyp)
Tilgungsaussetzung
Es werden keine Zahlungen zur Rückführung des Darlehensbetrags vereinbart, der Darlehensnehmer zahlt lediglich die anfallenden Zinsen (Festdarlehen). Eine Tilgungsaussetzung wird normalerweise nur vereinbart, wenn ein Tilgungssurrogat (Tilgungsersatz) vorgesehen ist. Beispiele für solche Surrogate sind: Abtretung von Ansprüchen aus Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträgen oder Investmentfonds. Diese werden separat angespart und mit ihnen am Ende der Laufzeit das Darlehen abgelöst.
(Quelle: Interhyp)
Tilgungsfreijahre
Vereinbarung zwischen dem Kreditinstitut und dem Darlehensnehmer, dass die Tilgung der Darlehensschuld erst nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne nach Auszahlung des Darlehens beginnt.
(Quelle: Interhyp)
Tilgungsplan
Zeitliche Darstellung des Verlaufs eines Darlehens von der Auszahlung bis zur planmäßigen Rückführung. Der Tilgungsplan gibt Auskunft über die Höhe der monatlichen Rate, den in der Rate enthaltenen Zins- und Tilgungsanteil und über die Restschuld. Die Darstellung ist sowohl auf monatlicher als auch auf jährlicher Basis möglich.
Der Tilgungsplan kann nur für die Zeit der Zinsbindung exakte Zahlen liefern. Danach werden vielfach gleich bleibende Zinssätze bis zum Laufzeitende unterstellt. Bei Vereinbarung einer neuen Zinsfestschreibung muss ein aktualisierter Tilgungsplan erstellt werden.
(Quelle: Interhyp)
Tilgungssurrogat (Tilgungsersatz)
Andere Bezeichnung für Tilgungsersatz. Wird nur bei Tilgungsaussetzung vereinbart. Beispiele für solche Surrogate sind: Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträgen oder Investmentfonds.
(Quelle: Interhyp)
Tilgungsverrechnung
Gibt Auskunft über den Zeitpunkt, zu dem die vereinbarte Tilgung mit dem restlichen Darlehensbetrag verrechnet wird. „Sofortige Tilgungsverrechnung“ heißt zum Beispiel, dass die Zahlung bei Eingang sofort die Restschuld vermindert.
(Quelle: Interhyp)
Treuhandzahlung
Eine Treuhandzahlung führt dazu, dass ein Darlehen bereits valutiert (ausgezahlt) werden kann, bevor alle Auflagen (zun Beispiel die Eintragung der Grundschuld) erfüllt sind. Die Zahlung erfolgt an vertrauenswürdige Dritte (sogenannte Treuhänder, zum Beispiel ein Notar) mit der Maßgabe, das Geld an den endgültigen Empfänger nur weiterzuleiten, wenn alle gestellten Auflagen erfüllt sind.
(Quelle: Interhyp)
Verkehrswert
Der Verkehrswert einer Immobilie wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.
Vorfälligkeitsentschädigung
Entgelt für die einem Kreditinstitut entstehenden Verluste bei einer außerplanmäßigen Rückzahlung des Darlehens. Bei Immobilienfinanzierungen werden die Zinskonditionen für eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben. Kreditinstitute besorgen sich die für die Herausgabe des Darlehen notwendigen Gelder genau für diese Laufzeit (refinanzieren sich also). Wird das Darlehen vom Verbraucher vorzeitig zurückgezahlt, so können den Kreditinstituten je nach Höhe der Zinskondition, Restlaufzeit und Restschuld erhebliche Verluste entstehen, die sie sich dann über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung vom Darlehensnehmer ausgleichen lassen.
(Quelle: Interhyp)
Vorkaufsrecht
Recht des Begünstigten, dass ihm eine Immobilie beim Verkauf an einen Dritten vorher zu gleichen Bedingungen angeboten wird beziehungsweise er seine Zustimmung zum Verkauf geben muss. Ein Vorkaufsrecht wird im Grundbuch Abt. II unter „Lasten und Beschränkungen“ eingetragen.
(Quelle: Interhyp)
Wertermittlung
Mit einer Wertermittlung bestimmt man den Verkehrs- und den Beleihungswert einer Immobilie. Bei der Bewertung gibt es unterschiedliche Verfahren:
Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser werden in der Regel über das Sachwertverfahren bewertet. Der Sachwert einer Immobilie setzt sich zusammen aus dem Bodenwert (Grundstücksgröße mal Bodenrichtwert) und dem Bauwert (Kubikmeter umbauter Raum mal Baukosten beziehungsweise der Wohnfläche mal durchschnittlicher Preis je Quadratmeter Wohnfläche).
Der Wert eines Mehrfamilienhauses bestimmt sich über den Ertragswert, der aus der Jahresnettomiete errechnet wird.
Ein Gutachten zur Immobilie weist häufig sowohl den Sach- als auch den Ertragswert aus. Der Wert der Immobilie wird dann aus dem Mittelwert beider Ergebnisse errechnet.
(Quelle: Interhyp)
Wohnrecht
Recht eines Dritten zur uneingeschränkten Nutzung einer Immobilie unter Ausschluss des Eigentümers. Das Wohnrecht kann auch auf einen Teil des Gebäudes beschränkt sein. Der Berechtigte ist befugt, weitere Personen in die Wohnung aufzunehmen. Kosten des Unterhalts der Immobilie wie Steuern, öffentliche Lasten, Reparaturen trägt der Eigentümer.
(Quelle: Interhyp)
Zinsbindungsfrist (Zinsfestschreibung)
Auch Zinsfestschreibung genannt. Damit ist der Zeitraum gemeint, für den die vereinbarten Zinskonditionen gelten.
(Quelle: Interhyp)
Zwangsvollstreckung
Gesetzlich geregeltes Verfahren zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche gegenüber einem Schuldner.
(Quelle: Interhyp)
Zwischenfinanzierung
Eine Zwischenfinanzierung dient der Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs beispielsweise während der Bauphase. Die Zwischenfinanzierung wird später durch Eigenkapital (möglicherweise durch den Verkauf einer anderen Immobilie) oder die Auszahlung der langfristigen Finanzierungsmittel abgelöst.
(Quelle: Interhyp)
Persönliche Kreditwürdigkeit
Die persönliche Kreditwürdigkeit bewertet, ob einem potenziellen Darlehensnehmer zugetraut werden kann, ein Darlehen zuverlässig zurückzuzahlen. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Kennzahlen, sondern auch um persönliche Eigenschaften. Geprüft werden unter anderem:
- Zuverlässigkeit, etwa im Umgang mit Konten und bestehenden Verpflichtungen
- Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit
- Berufliche Qualifikation und Anstellung
- Eindruck im persönlichen Gespräch
Handelt es sich bei dem Darlehensnehmer um eine juristische Person, wie ein Unternehmen, können zusätzlich andere Kriterien relevant sein, zum Beispiel die Unternehmensdauer, die Marktstellung oder die wirtschaftliche Stabilität.
Bonität
Die materielle Kreditwürdigkeit beurteilt die wirtschaftlichen Verhältnisse und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Darlehensnehmers. In diesem Zusammenhang spricht man auch von der Bonität, also der Fähigkeit und Bereitschaft, finanzielle Verpflichtungen zuverlässig zu erfüllen.
Variabler Zinssatz
Bei Variablen Zins, wird der Zins den jeweiligen Marktgegebenheiten angepasst, er kann somit im Zeitverlauf steigen oder fallen.
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird grundsätzlich auf alle Grundstücke erhoben und ist jeweils in vierteljährlichen Raten, zur Mitte des Kalenderquartals, fällig.
Sie gehört zu den Grundbesitzabgaben, die von Gemeinden erhoben werden, in der sich das Grundstück befindet. Weitere Beispiele für Grundbesitzabgaben sind etwa Straßenreinigungs- oder Abfallgebühren.
Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine direkte Steuer. Das bedeutet, dass die Person, die zur Zahlung verpflichtet ist, auch wirtschaftlich belastet wird. Im Gegensatz dazu zahlen bei indirekten Steuern nicht die Zahlungspflichtigen selbst, sondern ein Dritter; Beispiele hierfür sind die Mehrwertsteuer oder Verbrauchssteuern wie die Mineralölsteuer, die auf die Konsumenten umgelegt werden.
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie fällig wird. Sie wird einmalig erhoben und richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie.
Die Steuer wird von den Bundesländern festgesetzt, weshalb der Steuersatz je nach Bundesland unterschiedlich sein kann. Aktuell liegt er in Deutschland meist zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
Zahlungspflichtig ist grundsätzlich der Käufer der Immobilie. Die Grunderwerbsteuer ist in der Regel vor der Eintragung ins Grundbuch zu begleichen, da die Eintragung oft von der Vorlage des Steuerbescheids abhängig ist.
Die Grunderwerbsteuer gehört zu den direkten Steuern, weil der Käufer selbst die wirtschaftliche Belastung trägt. Sie ist eine der wesentlichen Nebenkosten beim Immobilienkauf und sollte daher bei der Finanzierungsplanung unbedingt berücksichtigt werden.
ESIS – Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Die Abkürzung ESIS steht für „European Standardised Information Sheet“. Das Projekt wurde 1988 gestartet, um europäischen Bürgern einfacheren und transparenteren Zugang zu Finanzinformationen zu ermöglichen. Ziel ist es, die Rechte der Verbraucher zu stärken und durch Standardisierung die Informationsbeschaffung zu erleichtern.
In Deutschland ist das ESIS-Merkblatt seit 2016 im Rahmen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie verpflichtend. Darlehensgeber und Darlehensvermittler müssen es dem Darlehensnehmer vor Vertragsschluss aushändigen.
Inhalt des ESIS-Merkblattes
Das ESIS-Merkblatt informiert den Darlehensnehmer über alle wesentlichen Aspekte des geplanten Darlehens. Dazu gehören unter anderem:
- Höhe des Darlehens
- Gesamtdarlehenslaufzeit
- Details zur Ratenzahlung (Höhe und Häufigkeit)
- Sollzins des Darlehens
- Effektiver Jahreszins
- Weitere Kosten
- Mögliche Sonderkosten (z. B. Vorfälligkeitsentschädigung)
- Vorgehensweise bei notleidenden Krediten
- Tilgungsplan
- Rechte des Darlehensnehmers (Sondertilgungen, Tilgungssatzwechsel, Kündigungsrecht)
- Pflichten des Darlehensnehmers
- Weitere wichtige Inhalte können ebenfalls hervorgehoben werden, dies ist jedoch nicht verpflichtend.
Grunddienstbarkeiten
Die Grunddienstbarkeit ist eine Belastung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks.
Das belastete Grundstück wird als dienendes Grundstück bezeichnet, währenddessen man das begünstigte Grundstück als herrschendes Grundstück bezeichnetk.
Mögliche Inhalte einer Grunddienstbarkeit sind:
- Nutzungsrechte des herrschenden Grundstücks: Der Eigentümer darf das dienende Grundstück in bestimmten Beziehungen nutzen, z. B. Wegerecht oder Leitungsrecht.
- Beschränkungen für das dienende Grundstück: Bestimmte Handlungen sind untersagt, z. B. Bebauungsbeschränkungen.
- Einschränkungen für den Eigentümer des dienenden Grundstücks: Er darf bestimmte Rechte nicht ausüben, z. B. keine Klage gegen Lärm.
Annuitätendarlehen
Das Annuitätendarlehen ist charakterisiert durch die gleichbleibende Jahresleistung bzw. Kreditrate (sog. Annuität) mit dem das Darlehen zurückgezahlt wird. Die Annuität setzt sich zusammen aus einem Tilgungsanteil und einem Zinsanteil. Bei jeder Zahlung wird die Restschuld durch den Tilgungsanteil verringert, womit der Anteil der Zinsen sinkt.
In der Praxis hat sich das Annuitätendarlehen als häufigste Form der Darlehensrückzahlung im Immobiliengeschäft durchgesetzt. Mit dem Begriff Annuitätendarlehen bezeichnet man eine über die Laufzeit konstant bleibende Kreditrate mit sinkendem Zinsanteil und dementsprechend ansteigendem Tilgungsanteil. Annuitäten (Zins und Tilgung) werden normalerweise monatlich berechnet.
Endfälliges Darlehen
Bei dieser Darlehensvariante erfolgt während der Laufzeit keine Tilgung. Es werden lediglich die Zinsen bezahlt und die Restschuld bleibt stets gleich. Die Tilgung wird in der Regel alternativ auf einem separaten Tilgungskonto angespart. Dies können beispielsweise eine Lebens- oder Renten-Versicherung, ein Bausparvertrag oder ein Investmentsparplan sein. Meist werden diese sogenannten Tilgungsersatzmittel an die Bank abgetreten oder verpfändet. Grundsätzlich kann das Tilgungsersatzmittel allerdings auch während der Laufzeit gewechselt werden.
Effektiver Jahreszins
Der effektiver Jahreszins berücksichtigt die Gesamtkosten eines Darlehens und dient zur Vergleichbarkeit unterschiedlicher Angebote für den Darlehensnehmer.
Folgende Faktoren dienen u.a. zur mathematisch komplexen Berechnung des effektiven Jahreszinses:
- Sollzinssatz
- Disagio
- Vermittlungsprovision
- Grundbuchamtskosten (Eintragung von Grundpfandrechten oder Reallast)
- Gesamtdarlehenslaufzeit
- Kosten für eine Immobilienbewertung
Grundflächenzahl (GRZ)?
Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, mitzurechnen.
Geschossflächenzahl (GFZ)?
Die Geschossflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Bei der Ermittlung der Geschossfläche bleiben Nebenanlagen, Balkone, Loggien, Terrassen sowie bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen (seitlicher Grenzabstand und sonstige Abstandsflächen) zulässig sind oder zugelassen werden können, unberücksichtigt.
Bodenrichtwert
Bodenrichtwerte sind flächendeckende durchschnittliche Lagewerte für den Grund und Boden und werden durch die jeweiligen Gutachterausschüsse festgelegt.
Restnutzungsdauer
Die Restnutzungsdauer beschreibt die Anzahl der Jahre, in denen eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich nutzbar ist. Die gesetzliche Definition stellt klar, dass sich die bei Verkehrswertermittlungen anzusetzende Restnutzungsdauer nicht an der technischen Lebensdauer orientiert, sondern an der erwarteten Dauer der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der baulichen Anlage.
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan bezieht sich auf Teile eines Gemeindegebiets. Er enthält im Gegensatz zum Flächennutzungsplan rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Als Satzung entfaltet er unmittelbare Rechtswirkung nach Außen und hat Geltung gegenüber jedermann. Bebauungspläne sollen auf der Grundlage des jeweiligen Flächennutzungsplanes entwickelt werden.
Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung, bei dem der Wert eines Objekts aus den tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte abgeleitet wird. Grundlage sind ähnliche Objekte, die unter vergleichbaren Marktbedingungen verkauft wurden.
Unterschiede zwischen dem Bewertungsobjekt und den Vergleichsobjekten – etwa in Lage, Größe, Zustand oder Ausstattung – werden durch Zu- oder Abschläge berücksichtigt. Aus den angepassten Vergleichspreisen wird anschließend ein marktgerechter Vergleichswert ermittelt.
Das Verfahren gilt als besonders marktnah und transparent und eignet sich vor allem für Objekte, für die ausreichend Vergleichsdaten vorliegen, wie Wohnungen, Einfamilienhäuser oder Grundstücke.
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung, bei dem der Wert eines Objekts aus den zukünftig erzielbaren Erträgen abgeleitet wird. Im Mittelpunkt steht die Frage, welchen wirtschaftlichen Nutzen das Objekt seinem Eigentümer dauerhaft bringt.
Grundlage sind die nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen, von denen Bewirtschaftungskosten abgezogen werden. Der so ermittelte Reinertrag wird mithilfe eines Liegenschaftszinssatzes kapitalisiert und mit dem Bodenwert kombiniert, um den Ertragswert zu bestimmen.
Das Verfahren eignet sich besonders für renditeorientierte Immobilien wie Mietwohnhäuser oder Gewerbeobjekte und spiegelt den Zusammenhang zwischen Ertrag, Risiko und Marktwert wider.
Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung, bei dem der Wert eines Objekts aus den Herstellungskosten der baulichen Anlagen und dem Bodenwert abgeleitet wird. Im Fokus steht der materielle Wert der Immobilie, unabhängig von erzielbaren Erträgen.
Grundlage sind die aktuellen Normalherstellungskosten, die um Alterswertminderungen sowie Zu- oder Abschläge für den baulichen Zustand angepasst werden. Zusammen mit dem Bodenwert ergibt sich der vorläufige Sachwert, der anschließend durch einen Marktanpassungsfaktor an das Marktgeschehen angepasst wird.
Das Verfahren wird vor allem bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie bei Objekten angewendet, für die keine ausreichenden Vergleichs- oder Ertragsdaten vorliegen.